Kurz gesagt, gibt es unter gewissen Bedingungen für Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenz gründen wollen, staatliche Fördermittel sowie bis zu 90% Zuschuss für eine Beratung / Begleitung in die Selbständigkeit.
Jungunternehmer und Selbständige können aber auch noch Jahre nach der Gründung bis zu 50% Zuschuss für Beratungsdienstleistungen (Festigungsberatung) erhalten.
Wir informieren Sie gern über die Modalitäten.